OGH 2Ob518/91 (RS0035347)

OGH2Ob518/9110.4.1991

Rechtssatz

Solange eine beklagte GmbH eine Kostenersatzforderung geltend macht, ist sie nicht vollbeendet und daher parteifähig.

Normen

GmbHG §84
ZPO §1 Ae6

2 Ob 518/91OGH10.04.1991

Veröff: ecolex 1991,466 = EvBl 1991,125 S 567 = WBl 1991,271 = RdW 1991,233

9 ObA 17/98kOGH11.03.1998

Gegenteilig; Beisatz: So bereits ecolex 1995, 811, ecolex 1995, 887, 8 ObA 207/95 sowie 9 ObA 412/97x. (T1) Veröff: SZ 71/50

8 ObA 2344/96fOGH22.10.1998

Verstärkter Senat; Gegenteilig; Beis wie T1; Beisatz: Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären. (T2) Veröff: SZ 71/175

7 Ob 172/03zOGH10.09.2003

Gegenteilig; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19910410_OGH0002_0020OB00518_9100000_001