OGH 7Ob590/90 (RS0013952)

OGH7Ob590/907.6.1990

Rechtssatz

Das Festhalten der Parteien am Vertrag trotz ihrer Berufung aufeinander widersprechende Geschäftsbedingungen gebietet die Annahme der Teilungültigkeit. Die nicht vom Vertrag geregelten Punkte sind mittels dispositiven Rechts und ergänzender Auslegung zu ermitteln.

AGB

 

Normen

ABGB §861
ABGB §862
ABGB §869
HGB §346 B

7 Ob 590/90OGH07.06.1990

Veröff: RdW 1990,406 = JBl 1991,120 = IPRax 1991,419 (Tiedermann 424)

2 Ob 275/99aOGH25.11.1999

Vgl auch; Beisatz: Wenn die Parteien beim Abschluss eines Vertrages jeweils auf ihre eigenen AGB (hier: Eigentumsvorbehalt) verweisen, die sich in einem Nebenpunkt widerspricht, ist dieser Nebenpunkt wegen Dissens vertraglich nicht geregelt, es gilt die gesetzliche Regel. (T1)

2 Ob 333/00kOGH21.12.2000

Vgl auch; Beis wie T1

6 Ob 73/01fOGH13.09.2001

Vgl auch; Beisatz: Ein von der Dispositivnorm des § 1063 ABGB abweichender Eigentumsvorbehalt bedarf zu seiner Gültigkeit einer rechtsgeschäftlichen - ausdrücklichen oder konkludenten - Vereinbarung. (T2)

6 Ob 306/02xOGH24.04.2003

Auch; Beis wie T1; Beis wie T2

3 Ob 66/03gOGH25.02.2004

Vgl auch; Beisatz: Ein zum Dissens führender Widerspruch sich kreuzender allgemeiner Geschäftsbedingungen liegt nicht nur dann vor, wenn gegenläufige Rechtsfolgen angeordnet werden, sondern auch bei vom dispositiven Recht abweichenden Klauseln, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nur eines Teils enthalten sind. (T3)<br/>Beis wie T2

7 Ob 114/06zOGH31.05.2006

Vgl auch; Beisatz: Bei einander widersprechende AGB's und Willenserklärungen der Vertragsteile kommt keine Gerichtsstandvereinbarung zustande. (T4)

5 Ob 286/08gOGH10.02.2009

Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Der insofern vom Vertrag nicht geregelte Punkt ist daher mittels dispositiven Rechts zu ermitteln. (T5)

3 Ob 103/12mOGH08.08.2012

Vgl

4 Ob 31/22wOGH29.03.2022

nur: Die nicht vom Vertrag geregelten Punkte sind mittels dispositiven Rechts und ergänzender Auslegung zu ermitteln. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19900607_OGH0002_0070OB00590_9000000_001

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