OGH 11Os41/87 (RS0097073)

OGH11Os41/879.6.1987

Rechtssatz

Tod des Angeklagten im Rechtsmittelstadium: Der Tod des Angeklagten (Beschuldigten) schließt jede weitere Strafverfolgung aus, der staatliche Strafanspruch ist erloschen. Ein noch zu Lebzeiten des Verurteilten ergriffenes Rechtsmittel wird gegenstandslos; ein nicht schon zu Lebzeiten des Angeklagten rechtskräftig gewordenes Strafurteil kann nach Todeseintritt niemals mehr in Rechtskraft erwachsen. Der OGH bricht das Rechtsmittelverfahren ab und stellt die Akten dem Erstgericht zur Beendigung des Strafverfahrens zurück.

Normen

StPO §38 ff
StPO §280 ff

11 Os 41/87OGH09.06.1987

Veröff: SSt 58/44 = RZ 1988/8 S 21

10 Os 39/87OGH19.01.1988

Vgl auch; nur: Der Tod des Angeklagten (Beschuldigten) schließt jede weitere Strafverfolgung aus, der staatliche Strafanspruch ist erloschen. Ein noch zu Lebzeiten des Verurteilten ergriffenes Rechtsmittel wird gegenstandslos; ein nicht schon zu Lebzeiten des Angeklagten rechtskräftig gewordenes Strafurteil kann nach Todeseintritt niemals mehr in Rechtskraft erwachsen. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Verfahrensbeendigung vor Rechtsmittelvorlage durch das Erstgericht. (T2)

Bkd 100/89OGH09.07.1990

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Zum Tod des Disziplinarbeschuldigten unter Hinweis auf §§ 410b und 389 Abs 3 StPO. (T3)

12 Os 159/90OGH18.02.1991

Vgl auch

Bkd 39/90OGH03.12.1990

Vgl auch; nur T1; Beis wie T3

12 Os 112/90OGH16.05.1991

nur T1

12 Os 36/91OGH20.06.1991

Vgl; Beisatz: Nach Ableben einer am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligten Mitangeklagten kommt ein Vorgehen nach § 290 Abs 1 2.Satz, zweiter Fall, StPO (benficium cohäsionis) nicht mehr in Frage. (T4)

13 Os 90/90OGH24.07.1991

Vgl auch; Beisatz: Tod eines von mehreren Mitangeklagten - das Strafverfahren hat ohne Rücksicht auf das Stadium, in dem es sich befindet, auf sich zu beruhen. (T5)

12 Os 8/95OGH09.03.1995

Vgl auch; nur T1

15 Os 27/96OGH28.03.1996

Vgl auch; Beisatz: Einstellung des Strafverfahrens nach Aufhebung des gesetzwidrigen Schuldspruchs auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. (T6)

13 Os 37/05yOGH15.06.2005
13 Os 44/05bOGH27.07.2005

Vgl; Beis wie T6

14 Os 131/08hOGH16.12.2008

Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Amtswegige Wahrnehmung einer Nichtigkeit zum Nachteil eines Mitangeklagten (§ 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO) aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde der im Rechtsmittelverfahren verstorbenen Beschwerdeführerin. (T7)

11 Os 76/09zOGH19.01.2010

Auch; Beisatz: Ein Beschluss auf Verfall der Sicherheit ist nach dem Tod des Beschuldigten, Angeklagten oder (hier:) Verurteilten als Maßnahme mit Verfolgungscharakter nicht mehr zulässig. (T8)

15 Os 187/09bOGH21.04.2010
15 Os 18/11bOGH17.08.2011

Vgl; Beisatz: Zum Tod des Privatanklägers während eines laufenden Rechtsmittelverfahrens siehe RS0067923. (T9)

17 Os 14/16mOGH06.12.2016

Vgl auch

14 Os 95/18dOGH11.12.2018

Vgl

14 Os 112/18dOGH21.05.2019

Auch

Dokumentnummer

JJR_19870609_OGH0002_0110OS00041_8700000_001

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