11 Os 23/82 | OGH | 24.03.1982 |
Veröff: EvBl 1982/132 S 438 |
12 Os 153/84 | OGH | 24.01.1985 |
Beisatz: Besondere Ahndung des versuchten Diebstahls, wenn der Tätervorsatz noch auf ein anderes Diebsgut als das tatsächlich erlangte gerichtet war. (T1) |
15 Os 160/93 | OGH | 18.11.1993 |
Vgl; Beisatz: Bei einer der allgemeinen Lebensauffassung entsprechenden Betrachtungsweise kann aber auch dann noch von einer sogenannten einheitlichen Tat, das heißt von einheitlich zusammengefasstem Tun (natürlicher Handlungseinheit) gesprochen werden, wenn sich der Täter - wie hier - an mehreren gleichartigen Objekten versucht, um eines davon auszuwählen und zu entziehen, seine Angriffe also nicht gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, sondern gegen wirtschaftlich idente Objekte (hier gleichartige Kraftfahrzeuge auf einem Autoabstellplatz) gerichtet sind (vgl EvBl 1973/208). (T2) Veröff: EvBl 1994/40 S 172 |
11 Os 88/06k | OGH | 21.11.2006 |
Auch; nur: Versuch geht in der Vollendung nur dann auf, wenn ein einheitlicher Willensentschluss des Täters gegeben ist. (T3); Beisatz: Hier: Raub. (T4) |
14 Os 111/13z | OGH | 05.11.2013 |
Vgl; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19820324_OGH0002_0110OS00023_8200000_001
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