7 Ob 19/80 | OGH | 13.11.1980 |
Veröff: JBl 1982,213 = SZ 53/151 |
2 Ob 88/90 | OGH | 16.01.1991 |
Beisatz: Liegt aber eine generelle Benutzungsbewilligung vor, so<br/>umfaßt diese in der Regel auch die Überlassung der Lenkung des<br/>Fahrzeuges an andere. (T1) Veröff: ZVR 1991/110 S 283 |
7 Ob 303/05t | OGH | 25.01.2006 |
Beisatz: Aus der Überlassung eines Fahrzeuges mit dem Wissen, dass dieses von mehreren Personen gelenkt werden soll, kann nicht auf eine schlüssige Erlaubnis des Halters zur Weitergabe des Fahrzeuges an Lenker ohne Lenkerberechtigung geschlossen werden. Ein ausdrückliches Verbot ist nicht erforderlich. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19801113_OGH0002_0070OB00019_8000000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)