OGH 13Os62/79 (RS0090528)

OGH13Os62/7931.5.1979

Rechtssatz

Voraussetzungen einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades, welche die Willensbildung wesentlich beeinflußt.

Normen

StGB §21 Abs2

13 Os 62/79OGH31.05.1979
10 Os 164/79OGH22.01.1980
10 Os 79/80OGH30.09.1980

Veröff: EvBl 1981/87 S 271

11 Os 66/86OGH02.09.1986

Beisatz: Welche Beeinträchtigung der Willenskraft aber nicht zu einer Unterschreitung des für die Schuldfähigkeit erforderlichen Mindestmaßes der Fähigkeit zur Selbstbestimmung geführt haben darf. Insofern sind die Einweisungsvoraussetzungen schuldfähiger und nicht schuldfähiger Täter nach dem Abs 2 bzw Abs 1 des § 21 StGB verschieden. (T1)

14 Os 113/18aOGH29.01.2019

Auch

Dokumentnummer

JJR_19790531_OGH0002_0130OS00062_7900000_001

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