OGH 4Ob414/77 (RS0084061)

OGH4Ob414/7717.1.1978

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob eine "Zugabe" zu einer Zeitung vorliegt, ist nicht starr an den in Vergangenheit oder Gegenwart üblichen Strukturen und Inhalten solcher Druckerzeugnisse festzuhalten, sondern ist vielmehr auf die sich wandelnde Verkehrsauffassung Bedacht zu nehmen (hier: Rezeptsammelkarten der Kronenzeitung).

Normen

ZugG §1
ZugG §2 Abs1 litd

4 Ob 414/77OGH17.01.1978

Veröff: ÖBl 1978,46

4 Ob 398/79OGH11.12.1979

Veröff: ÖBl 1980,106

4 Ob 345/79OGH29.01.1980

Vgl auch; Beisatz: Kurier - Wanderkarten (T1) Veröff: ÖBl 1980,106

4 Ob 373/82OGH21.09.1982

Beisatz: Kurier - Fußballweltmeisterschaftsspielkarten (T2) Veröff: ÖBl 1983,89

4 Ob 40/90OGH03.04.1990

Vgl auch; Beisatz: Die Ausgabe von Aufklebern zur Unterstützung der von einer Zeitung zu einem bestimmten Problem vertretenen Linie ist nicht gebräuchlich, ein solcher Aufkleber wird daher nicht als üblicher Zeitungsbestandteil, sondern als eine - nur ausnahmsweise erbrachte - zusätzliche, unentgeltliche Leistung angesehen. - "Hundertwasser-Pickerl". (T3) Veröff: WBl 1990,244 = ÖBl 1990,261

4 Ob 93/91OGH08.10.1991

Vgl auch

4 Ob 86/95OGH21.11.1995

Vgl auch; Beisatz: Es ist im Zeitungswesen nicht üblich, anstelle des Abdruckens von Kleinanzeigen im Blattinneren Gutscheine für den verbilligten Erwerb eines anderen Mediums, nämlich einer Kleinanzeigen-Zeitschrift anzukündigen. Daß solche Preisvorteile angekündigt werden, erwartet das Publikum von Tageszeitungen nicht. - Bazar-Alles-Gutschein II (T4)

4 Ob 329/99gOGH14.12.1999

Auch; nur: Bei der Beurteilung, ob eine "Zugabe" zu einer Zeitung vorliegt, ist nicht starr an den in Vergangenheit oder Gegenwart üblichen Strukturen und Inhalten solcher Druckerzeugnisse festzuhalten, sondern ist vielmehr auf die sich wandelnde Verkehrsauffassung Bedacht zu nehmen. (T5) Beisatz: Hier: Bei Klassik-CD verneint. (T6)

4 Ob 36/00yOGH14.03.2000

Auch; nur T5; Beisatz: Hier: Bei CD, die unter anderem einen befristeten Gratis-Zugang ins Internet ermöglicht, verneint. (T7)

4 Ob 117/00kOGH15.06.2000

Auch

4 Ob 138/00yOGH15.06.2000

Auch; nur T5; Beisatz: Hier: Bei Sonnenfinsternis-Schutzbrille verneint. (T8); Veröff: SZ 73/98

3 Ob 60/01xOGH29.08.2001

nur T5

Dokumentnummer

JJR_19780117_OGH0002_0040OB00414_7700000_001

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