4 Ob 510/68 | OGH | 12.03.1968 |
EvBl 1968/318 S 516 = SZ 41/29 |
1 Ob 33/87 | OGH | 21.10.1987 |
Auch; nur: Rechts- und Parteifähigkeit des Personenkreises "Jedermann", für den im Grundbuch die Dienstbarkeit des Wasserschöpfrechtes einverleibt ist. (T1) = SZ 60/216 |
5 Ob 2246/96x | OGH | 24.09.1996 |
Vgl aber; Beisatz: Im Fall der Benützung eines Weges durch die Allgemeinheit ist neben der Geltendmachung der Ersitzung eines Wegerechtes seitens der Gemeinde für das Auftreten eines durch einen Kurator vertretenen selbständigen Personenkreises "Jedermann" kein Raum. (T2) Veröff: SZ 69/215 |
4 Ob 239/97v | OGH | 09.09.1997 |
Vgl aber; Beis wie T2; Beisatz: Diese Erwägungen zur petitorischen Servitutsklage gelten genauso für eine Besitzstörungsklage, die auf den Besitz an einem Servitutsrecht gegründet ist. (T3) |
7 Ob 22/99g | OGH | 09.02.1999 |
Ähnlich; nur: Rechts- und Parteifähigkeit des Personenkreises "Jedermann". (T4); Beisatz: Hier: UbG - Ein als Antragsteller auftretendes zahlenmäßig und personenmäßig völlig unbestimmtes Patientenkollektiv ist nicht parteifähig (Hier: "derzeitige Jugendliche"). (T5) |
7 Ob 234/01i | OGH | 09.10.2002 |
Vgl aber; Beis wie T2; Beisatz: Die anonyme, namentlich nicht identifizierte Personengesamtheit unbekannter Begünstigter einer Wohltätigkeitsstiftung ist - schon infolge laufender starker Fluktration - völlig unbestimmt (so bereits 6 Ob 744/89) und daher nicht parteifähig. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19680312_OGH0002_0040OB00510_6800000_001
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