OGH 6Ob204/58 (RS0018886)

OGH6Ob204/5824.9.1958

Rechtssatz

Lösbarkeit von Dauerschuldverhältnissen bei Änderung der Verhältnisse (Vertrag über die Aufstellung eines Musikautomaten in einem Kaffeehaus).

Normen

ABGB §936 IV
ABGB §971

6 Ob 204/58OGH24.09.1958

Veröff: SZ 31/116 = EvBl 1958/384 S 658

5 Ob 262/58OGH10.10.1958

Ähnlich

1 Ob 35/61OGH15.03.1961
7 Ob 38/62OGH17.01.1962

Beisatz: Bei Vorhersehbarkeit der Änderung der Verhältnisse kein Auflösungsgrund gegeben. Begriff der Vorhersehbarkeit. (T1)

8 Ob 250/62OGH02.10.1962

Beisatz: Benützung der Liegenschaft. (T2)

5 Ob 383/63OGH05.12.1963

Beisatz: Verletzung einer positiven Vertragspflicht berechtigt zur vorzeitigen Auflösung. (T3)

7 Ob 19/65OGH24.02.1965

z: Bezug der Zeitschrift für Natur und Technik "Orion" zum Vertrieb. (T4) Veröff: MietSlg 17201

5 Ob 100/66OGH02.06.1966

Veröff: EvBl 1966/514 S 661

4 Ob 33/68OGH25.06.1968

Beisatz: Ein wichtiger, die Auflösung rechtfertigender Grund kann unter Umständen auch in der nachträglichen Erschwerung der geschuldeten Leistung gelegen sein, und zwar selbst dann, wenn die Schwierigkeit nicht so weit geht, daß die Leistung rechtlich als unmöglich anzusehen ist. (T5) Veröff: Arb 8538

6 Ob 237/68OGH18.09.1968

Beis wie T5 nur: Ein wichtiger, die Auflösung rechtfertigender Grund kann unter Umständen auch in der nachträglichen Erschwerung der geschuldeten Leistung gelegen sein. (T6)

5 Ob 72/72OGH11.04.1972

Beisatz: Ex nunc (T7) Veröff: HS 8364 = MietSlg 24125

5 Ob 157/73OGH24.10.1973

Beisatz: Hier: Eigenhändlervertrag mit Alleinvertriebsrecht. (T8) Veröff: SZ 46/109 = JBl 1975,34 (teilweise kritisch Bydlinski)

3 Ob 45/74OGH30.08.1974

Beis wie T6; Veröff: EvBl 1975/31 S 67 = JBl 1975,203

1 Ob 113/75OGH02.07.1975

Beis wie T6; Veröff: EvBl 1976/92 S 180 = SZ 48/77

6 Ob 805/77OGH16.02.1978

Beisatz: Schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners ist nicht Voraussetzung (hier: Pflicht zur Betreibung einer Arztpraxis - Verzug des Vertragspartners mit monatlicher finanziellen Beihilfen usw). (T9)

7 Ob 542/81OGH05.03.1981

Beis wie T1; Beisatz: Wer sich in einem Staat mit freier Marktwirtschaft am Konkurrenzkampf beteiligt, kann auch bei Vertragsabschluß nicht voll abschätzbare Auswirkungen dieses Konkurrenzkampfes nicht zum Anlaß für eine vorzeitige Vertragsauflösung nehmen (hier: Tankstellenvertrag). (T10) Veröff: JBl 1982,142 = MietSlg 33

3 Ob 623/81OGH10.02.1982
1 Ob 676/82OGH01.09.1982

Beis wie T5; Beisatz: Gilt auch für Bierbezugsverträge. (T11) Veröff: EvBl 1983/12 S 45 = JBl 1983,321

1 Ob 687/82OGH03.11.1982

nur: Lösbarkeit von Dauerschuldverhältnissen bei Änderung der Verhältnisse. (T12) Beis wie T11 nur: Gilt auch für Bezugsverträge. (T13); Beis wie T1

4 Ob 345/83OGH12.07.1983

Vgl; nur T12; Beisatz: Aufkündigung auch ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer angemessenen Frist. (T14)

6 Ob 694/83OGH13.10.1983

Vgl auch; Beisatz: Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass die Einhaltung des Vertrages durch außerhalb der Verantwortung des Schuldners liegende Umstände erheblich gefährdet wurde und ihm deshalb nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. (T15) Veröff: SZ 56/144

1 Ob 684/87OGH21.10.1987

nur T12; Beis wie T3; Beis wie T15

1 Ob 641/87OGH21.10.1987

Auch; Beis wie T9 nur: Schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners ist nicht Voraussetzung. (T16) Veröff: EvBl 1988/31 S 207 = SZ 60/218 = RdW 1988,88

4 Ob 501/88OGH09.02.1988

Auch; Beisatz: Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines solchen Dauerschuldverhältnisses kann auch darin bestehen, dass ein gedeihliches Zusammenleben der Vertragspartner nicht mehr besteht; zur Auflösung des Vertrages ist dann derjenige berechtigt, der für das Auftreten der Misshelligkeiten nicht allein oder überwiegend verantwortlich ist und dem daher die Fortsetzung des Rechtsverhältnisses aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist. (T17)

1 Ob 342/97vOGH30.06.1998

nur T12; Beisatz: Der "wichtige Grund" darf nur nicht schon bei Vertragsabschluss bekannt oder vorhersehbar gewesen sein. (T18)

7 Ob 292/98mOGH14.04.1999

Vgl auch; Beisatz: Hier: Einseitige vorzeitige Auflösung eines Handelsvertretungsvertrages (§ 22 Abs 3 HVertrG). (T19)

7 Ob 383/98vOGH01.09.1999

Ähnlich; Beisatz: Die Frage, ob die festgestellten mehrfachen Verstöße des Klägers gegen die Betriebsordnung der beklagten Partei einen hinreichenden Grund zur außerordentlichen Kündigung des Dauerschuldverhältnisses bildeten, hängt von den besonderen Umständen dieses Einzelfalles ab. (T20); Beisatz: Hier: Entzug der Benützungsbewilligung für Privatflugplatz wegen krassen Fehlverhalten. (T21)

10 Ob 247/99tOGH16.11.1999

Vgl auch; Beis wie T16

8 Ob 27/05mOGH17.03.2005

Vgl auch; Beisatz: Allein die wirtschaftlich unzutreffende Einschätzung des Geschäftsganges mit der schon bei Abschluss des Vertrages gerechnet werden konnte, stellt keinen Grund für die vorzeitige Auflösung des Bestandvertrages dar. (T22); Beisatz: Hier: Schlechter Geschäftsgang des angemieteten Kinocenters. (T23)

5 Ob 257/05pOGH20.12.2005

Vgl auch; Beis wie T22; Beisatz: Hier: § 1117 ABGB. (T24)

6 Ob 283/05vOGH30.11.2006

nur T12; Beisatz: Die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragspartner kann nur nach einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden Gegebenheiten des Einzelfalls beantwortet werden. (T25); Beisatz: Die Streichung des Klägers aus der Liste der sicherheitstechnischen Zentren berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, da eine Streichung aus der Liste dem Arbeitgeber indiziert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines sicherheitstechnischen Zentrums nicht (mehr) erfüllt sind. (T26)

6 Ob 169/06fOGH21.12.2006

Beis wie T25

7 Ob 45/10hOGH01.09.2010

Vgl; Beis ähnlich wie T25

4 Ob 48/11dOGH12.04.2011

Vgl auch; Beis ähnlich wie T1; Beis ähnlich wie T18; Beis ähnlich wie T22

Dokumentnummer

JJR_19580924_OGH0002_0060OB00204_5800000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)