OGH 3Ob630/50 (RS0020226)

OGH3Ob630/5029.11.1950

Rechtssatz

Der aus einem nicht verbücherten Vorkaufsrecht Berechtigte kann vom Verpflichteten, der die Sache, ohne sie dem Berechtigten zur Einlösung anzubieten, weiterveräußert hat, einen Schadenersatz, nicht aber Erfüllung begehren.

Normen

ABGB §1079

3 Ob 630/50OGH29.11.1950

Veröff: EvBl 1951/38 S 68 = SZ 23/356 = ebenso SZ 1/54

1 Ob 653/56OGH23.01.1957

Vgl aber; Beisatz: Nach § 1079 ABGB hat der Berechtigte, falls die Sache weiter verkauft wurde, ohne daß sie gehörig zur Einlösung angeboten worden ist, das Recht, außer dem Schadenersatz sowohl den Anspruch auf Erfüllung gegenüber dem Verpflichteten wie auch den Anspruch auf Herausgabe der Sache gegen jeden dritten Käufer geltend zu machen. - Damit steht dem Vorkaufsberechtigten aber, falls der Inhalt des Kaufvertrages bekannt ist, ein Recht auf Anbietung gemäß § 1072 ABGB nicht mehr zu. (T1)

8 Ob 236/65OGH28.09.1965

Beisatz: "Vorpachtrecht" (T2) Veröff: JBl 1966,253 (mit Besprechung von Gschnitzer) = SZ 38/148

5 Ob 131/72OGH03.10.1972

Beisatz: Mit ausführlicher Begründung. (T3) Veröff: JBl 1974,204 (kritisch Rummel) = EvBl 1973/64 S 153 = MietSlg 24111 = NZ 1973,181

6 Ob 141/74OGH31.07.1974
1 Ob 684/76OGH27.10.1976

Vgl jedoch; Beisatz: Gegen die herrschende Rechtsprechung, wonach dem Berechtigten aus einem nicht verbücherten Vorkaufsrecht bei Unterbleiben des Einlösungsangebotes durch den Verpfichteten gegen diesen auch dann nur ein Schadenersatzanspruch, nicht aber ein Anspruch auf Anbietung der Sache zur Einlösung zustehe, wenn der Verpflichtete noch Eigentümer der Sache ist, hat die Rechtslehre (zuletzt insbesondere Bydlinski in Klang 2. Auflage IV/2, 881 ff) beachtliche Argumente vorzubringen. Ein Anbietungsanspruch könnte allerdings nur dem Vertragspartner, dessen Erben oder demjenigen Erwerber gegenüber geltend gemacht werden, mit dem eine dreiseitige rechtsgeschäftliche Vereinbarung über die Übertragung der Verpflichtung an ihn besteht. (T4)

6 Ob 616/78OGH08.06.1978

Vgl ebenfalls

3 Ob 607/80OGH12.11.1980
5 Ob 764/81OGH15.03.1983
8 Ob 526/86OGH13.02.1986

Auch; Veröff: RdW 1986,206 = EvBl 1986/148 S 622

6 Ob 536/86OGH20.03.1986

Gegenteilig; Veröff: JBl 1986,509 = MietSlg XXXVIII/15 = SZ 59/54 = RdW 1986,205

3 Ob 199/02iOGH29.01.2003

Gegenteilig; Beisatz: Der Oberste Gerichtshof bejaht seit der Entscheidung SZ 59/54 auch in diesen Fällen einen Anspruch auf Anbietung (ebenso nunmehr auch 8Ob 1507/92 und 2 Ob 201/99v). (T5)

1 Ob 168/13gOGH17.10.2013

Vgl aber; Beis ähnlich wie T4

Dokumentnummer

JJR_19501129_OGH0002_0030OB00630_5000000_001

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