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BGBl III 45/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

45. Kundmachung: Beendigung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopien

45. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopien

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2024, wird kundgemacht:

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien haben einvernehmlich festgestellt, dass das nachstehende Abkommen gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, mit dem Inkrafttreten des am 5. November 2020 in Addis Abeba unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien, BGBl. III Nr. 165/2025, als beendet anzusehen ist:

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Provisorischen Militärregierung des Sozialistischen Äthiopien samt Anhängen, BGBl. Nr. 320/1985.

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