193. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Aserbaidschan am 17. November 2025 seine Beitrittsurkunde zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (BGBl. III Nr. 67/2005 idF BGBl. III Nr. 167/2025, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2025) hinterlegt.
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