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BGBl III 92/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

92. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

92. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. III Nr. 287/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 196/2022) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Irland11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 35]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.

31. Mai 2024

Malta11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 35]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.

8. März 2023

   

Edtstadler

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