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BGBl III 196/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

196. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

196. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Griechenland am 28. Juli 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. III Nr. 287/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 173/2020) hinterlegt und hiebei einen Vorbehalt gemäß Art. 56 Abs. 1 zu Art. 51 Abs. 2 angebracht und Erklärungen gemäß Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 und 3 sowie Art. 42 des Übereinkommens abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 35]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.

Edtstadler

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