197. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen sind folgende Mitteilungen betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 105/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 153/2021) eingelangt:
- Äquatorialguinea hat am 25. März 2022 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen hinterlegt;
- Moldau hat am 15. November 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll hinterlegt.
Weiters hat die Republik Korea ihren anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt1 zum Übereinkommen mit 23. Dezember 2021 zurückgenommen.
Edtstadler
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