173. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Belgien am 30. September 2020 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. III Nr. 287/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 128/2018) hinterlegt und hiebei eine Erklärung nach Art. 32 Abs. 2 abgegeben sowie seine Zentrale Behörde gemäß Art. 28 Abs. 1 des Übereinkommens, die gleichzeitig Behörde im Sinne des Art. 42 ist, bestimmt.1
Edtstadler
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