415. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes geändert wird
Auf Grund der §§ 4 bis 10, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 185/2022, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2022, BGBl. I Nr. 98/2022, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Die Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes, BGBl. II Nr. 177/2019, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
“Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes"
2. In § 13 Abs. 1 wird die Wortfolge „Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ durch die Wortfolge „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft“ ersetzt.
3. In § 13 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ durch die Wortfolge „den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft“ ersetzt.
4. § 16 samt Überschrift entfällt.
Kocher Brunner
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)