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BGBl II 415/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

415. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes

415. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes geändert wird

Auf Grund der §§ 4 bis 10, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 185/2022, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2022, BGBl. I Nr. 98/2022, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Die Verordnung über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes, BGBl. II Nr. 177/2019, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

“Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministers für Finanzen über die Erstellung von Häuser- und Wohnungspreisindizes"

2. In § 13 Abs. 1 wird die Wortfolge „Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ durch die Wortfolge „Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft“ ersetzt.

3. In § 13 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ durch die Wortfolge „den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft“ ersetzt.

4. § 16 samt Überschrift entfällt.

Kocher Brunner

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