11. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über außergewöhnliche Belastungen geändert wird
Auf Grund der §§ 34 und 35 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 194/2022, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 430/2010, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 dritter Teilstrich lautet:
- „— ohne Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag durch eine Behinderung des (Ehe-)Partners (§ 106 Abs. 3 EStG 1988), wenn dessen Einkünfte den jährlichen Höchstbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 nicht übersteigen, oder“
Brunner
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