118. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Aserbaidschan am 7. Juli 2023 die Bezeichnung seiner gemäß Art. 12 des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (BGBl. III Nr. 169/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 154/2020) zuständigen Behörde in „Büro des Generalstaatsanwalts“ geändert.
Edtstadler
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