117. Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
117.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Protokoll in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 28. Juni 2023 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 für Österreich mit 28. Juli 2023 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Vertragsmitgliedstaaten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (BGBl. III Nr. 13/2022) das Protokoll ratifiziert, angenommen oder genehmigt:
Belgien, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande (europäischer Teil), Portugal, Schweden und Slowenien.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Nehammer
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