114. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) erlassen wird, BGBl. Nr. 432/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 228/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge „750 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „1 Milliarde Euro“ ersetzt.
2. Nach § 10 Abs. 16 wird folgender Abs. 17 angefügt:
„(17) § 7 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. 114/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Van der Bellen
Nehammer
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