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BGBl II 221/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

221. Verordnung: 12. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

221. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung geändert wird (12. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung)

Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 7 Abs. 4 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2021, sowie der §§ 15 und 43a Abs. 4 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2021, wird verordnet:

Die Verordnung, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - 4. COVID-19-SchuMaV), BGBl. II Nr. 58/2021, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 206/2021, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis entfallen die Einträge zu § 2 und § 25.

2. In § 17 Abs. 2 entfällt die Wort- und Zeichenfolge „Beschränkungen gemäß § 2, “.

3. § 17 Abs. 9 Z 11 lautet:

  1. „11. beim Aufenthalt im Freien gegenüber dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) und einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird.“

4. In § 19 Abs. 1 wird die Wort- und Zeichenfolge „gemäß §§ 2 und 17“ durch die Wort- und Zeichenfolge „gemäß § 17“ ersetzt.

5. Dem § 26 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) Das Inhaltsverzeichnis, § 17 Abs. 2 und Abs. 9 Z 11 sowie § 19 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 221/2021 treten mit 16. Mai 2021 in Kraft.“

Mückstein

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