31. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Tschechien am 15. Februar 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (BGBl. III Nr. 6/2016, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. III Nr. 157/2020) hinterlegt.
Edtstadler
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