157. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Kroatien am 15. September 2020 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (BGBl. III Nr. 6/2016, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. III Nr. 140/2019) hinterlegt.
Edtstadler
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