178. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Frankreich am 27. Mai 2021 seine Erklärung zu Art. 10 Abs. 91 des Übereinkommens - gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt - über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl. III Nr. 65/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 139/2020) zurückgenommen.
Edtstadler
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