362. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 geändert wird
Auf Grund des § 25 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2020, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2, BGBl. II Nr. 263/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 358/2020, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage A1 entfällt das Wort „Kroatien“.
2. In Anlage A2 wird nach dem Wort „Iran“ das Wort „Kroatien“ eingefügt.
3. Nach § 7 Abs. 1f wird folgender Abs. 1g eingefügt:
„(1g) Die Änderungen in den Anlagen A1 und A2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 362/2020 treten mit 17. August 2020 in Kraft.“
Anschober
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