178. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 2. April 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (BGBl. Nr. 7/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 56/2016) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Republik Korea am 11. August 2017 den anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Art. 21 Abs. a1 zurückgezogen.
Ferner hat das Vereinigte Königreich am 4. November 2020 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Guernsey und Alderney ausgedehnt.
Edtstadler
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