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BGBl III 178/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

178. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 2. April 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (BGBl. Nr. 7/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 56/2016) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Republik Korea am 11. August 2017 den anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Art. 21 Abs. a11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 7/1993. zurückgezogen.

Ferner hat das Vereinigte Königreich am 4. November 2020 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Guernsey und Alderney ausgedehnt.

Edtstadler

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