177. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 1. Oktober 2020 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gemäß Art. 62 Abs. 3 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 189/2019) die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Vertrags auf Gibraltar erklärt. Die Erklärung wird am 1. Jänner 2021 wirksam.
Edtstadler
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