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BGBl III 56/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

56. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

56. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Somalia am 1. Oktober 2015 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (BGBl. Nr. 7/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 138/2015) hinterlegt und anlässlich dessen nachstehenden Vorbehalt erklärt:

„Die Bundesrepublik Somalia erachtet sich nicht an die Art. 14, 20, 21 des oben genannten Übereinkommens und sonstigen Bestimmungen des Übereinkommens die den allgemeinen Grundsätzen der Islamischen Scharia widersprechen gebunden.“

Ostermayer

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