vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 13/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

13. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

13. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Andorra seinen Vorbehalt11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. zu Art. 30 Abs. 2 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 124/2019) ab 1. August 2019 für weitere fünf Jahre verlängert.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)