14. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Malediven am 26. Dezember 2019 eine Erklärung gemäß Art. 22 Abs. 1 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 492/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 174/2019) abgegeben.1
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Fidschi am 28. Jänner 2020 den anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Art. 1 des Übereinkommens zurückgenommen.
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)