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BGBl III 124/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

124. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

124. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Dänemark die anlässlich der Hinterlegung seiner Genehmigungsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 37/2019) erklärten Vorbehalte11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. für fünf Jahre ab 1. August 2019 erneuert.

Weiters haben Frankreich und Schweden gemäß Art. 79 Abs. 2 des Übereinkommens die bei Hinterlegung ihrer Genehmigungs- bzw. Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalte11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. zu Art. 44 und 58 für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren ab 1. November 2019 erneuert.

Bierlein

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