37. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Irland1 am 8. März 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 141/2018) hinterlegt und dabei gemäß Art. 78 Abs. 2 des Übereinkommens den Vorbehalt erklärt, die Bestimmungen in Art. 30 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 3 nicht anzuwenden.
Kurz
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