vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 37/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

37. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

37. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Irland11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210]. am 8. März 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 141/2018) hinterlegt und dabei gemäß Art. 78 Abs. 2 des Übereinkommens den Vorbehalt erklärt, die Bestimmungen in Art. 30 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 3 nicht anzuwenden.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)