439. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 geändert wird
Auf Grund des § 10 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010), BGBl. I Nr. 9/2010, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 - DV), BGBl. II Nr. 165/2010, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 84/2018, wird wie folgt geändert:
1. In § 10a Abs. 3 lautet die Einleitung:
„In Verfahren der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (§ 4 des Bundesgesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge - PLABG, BGBl. I Nr. 98/2018) sowie hinsichtlich Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen gemäß § 5 PLABG können die Organe folgender Finanzämter für andere Finanzämter tätig werden:“
2. In § 10a Abs. 3 letzter Satz wird die Wortfolge „sämtliche Prüfungstätigkeiten einschließlich der Auswahl der zu prüfenden Fälle und“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „insbesondere die Anforderung von Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen,“ ersetzt.
3. In § 20 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 10a Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 439/2019 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.“
Müller
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