104. Berichtigung der Anlage1 zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)2
Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat mit "Fehlerverzeichnis 2 zur RID-Ausgabe 2017" vom 19. Dezember 2017 redaktionelle Korrekturen der einzelnen Sprachfassungen des RID mitgeteilt. Sie sind auf der Homepage der OTIF veröffentlicht und in deren Online-Ausgabe eingearbeitet.
Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) idF BGBl. III Nr. 112/2017 ist daher gemäß den Beilagen zu berichtigen.
[Fehlerverzeichnis 2 zur RID-Ausgabe 2017 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Fehlerverzeichnis 2 zur RID-Ausgabe 2017 in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2016/2309/EU zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 345 vom 20.12.2016 S. 48, hinsichtlich des Anhangs II umgesetzt.
Anlage 1
Anlage 2
Bierlein
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)