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BGBl II 68/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

68. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungkosten

68. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird

Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 4/2018, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl. II Nr. 382/2001, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 entfällt die Wortfolge samt Satzzeichen „,ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“.

2. In § 6 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 68/2018 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden.“

Löger

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