68. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird
Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 4/2018, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl. II Nr. 382/2001, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 1 entfällt die Wortfolge samt Satzzeichen „,ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“.
2. In § 6 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 68/2018 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden.“
Löger
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