41. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 22. März 2018 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 212/2014) hinterlegt.
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)