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BGBl III 41/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

41. Kundmachung: Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

41. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 22. März 2018 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 212/2014) hinterlegt.

Kurz

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