42. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Ernährungshilfe-Übereinkommens
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 22. März 2018 seine Beitrittsurkunde zum Ernährungshilfe-Übereinkommen (BGBl. III Nr. 41/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 24/2018) hinterlegt.
Kurz
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