212. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Äquatorialguinea am 4. November 2014 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten (BGBl. Nr. 66/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 2/2013) hinterlegt.
Ostermayer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)