211. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Belgien am 17. Juni 2014 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) (BGBl. III Nr. 67/2008 idF BGBl. III Nr. 45/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 45/2013) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 gemäß Art. 14 Abs. 3 lit. b des Übereinkommens abgegeben.
Ostermayer
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