45. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Korrekturen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 7. Februar 2014 wurden mit 28. Jänner 2014 die nachstehenden Korrekturen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung (BGBl. III Nr. 67/2008, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 26/2013) vorgenommen:
[Korrekturen an der deutschsprachigen Übersetzung, siehe Anlagen]
[Korrekturen an der französischen Sprachfassung (authentischer Wortlaut), siehe Anlagen]
Anlage 1
Anlage 2
Ostermayer
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