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BGBl III 44/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

44. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika

44. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (BGBl. III Nr. 139/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 89/2010) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Estland11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.10].

8. Februar 2012

Südsudan

17. Februar 2014

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kanada gem. Art. 38 Abs. 2 des Übereinkommens seinen Rücktritt vom Übereinkommen mit Wirksamkeit vom 28. März 2014 erklärt.

Ostermayer

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