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BGBl III 43/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

43. Kundmachung: Beendigung eines Vertrages zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

43. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung eines Vertrages zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland haben einvernehmlich festgestellt, dass das nachstehende Abkommen mit dem Beitritt der Republik Estland zur Europäischen Union mit 1. Mai 2004 durch Artikel 18 Absatz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Artikel 21 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet anzusehen ist:

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl. III Nr. 134/1999.

Ostermayer

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