42. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung von Irland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Irlands haben einvernehmlich festgestellt, dass das nachstehende Abkommen mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen am 1. Jänner 1994 gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet anzusehen ist:
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung von Irland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl. Nr. 428/1970.
Ostermayer
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