46. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen betreffend Gemeinsame Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Vereinten Nationen für die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen in Syrien (JMIS)
[Vereinbarung in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Vereinbarung in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vorliegende Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 20 mit 1. März 2014 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Ostermayer
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