47. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Deutsche Antwortnote siehe Anlagen]
Die vorliegende Vereinbarung ist mit 1. September 2013 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Ostermayer
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