213. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Demokratische Republik Kongo am 5. November 2014 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 190/2014) hinterlegt.
Ostermayer
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