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BGBl III 213/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

213. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

213. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Demokratische Republik Kongo am 5. November 2014 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 190/2014) hinterlegt.

Ostermayer

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