257. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2017, wird verordnet:
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung - AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 89/2017, wird wie folgt geändert:
1. Im § 1 Z 2 wird nach der Wortfolge „an der Linz International School Auhof,“ die Wortfolge „an der Anton-Bruckner-International-School“ und ein Beistrich eingefügt.
2. Im § 1 Z 14 wird die Wortfolge „Australien, Israel, Japan, der Republik Korea und von Neuseeland“ durch die Wortfolge „Australien, Chile, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und von Neuseeland“ und der Ausdruck „sechsmonatigen“ durch den Ausdruck „zwölfmonatigen“ ersetzt.
3. Dem § 2 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) § 1 Z 2 und 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 257/2017 treten mit 26. September 2017 in Kraft.“
Stöger
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