258. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Arbeitsruhegesetz-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, wird die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 156/2016, wie folgt geändert:
In der Anlage wird im Abschnitt V folgende Z 4 angefügt:
- „4. Gleitbauarbeiten
Gleitbauarbeiten (z. B. bei der Neuerrichtung von Silos), die aus bautechnischen Gründen einen kontinuierlichen Arbeitsablauf von mehr als 152 Stunden erfordern.“
Stöger
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